Rechtsprechung
LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwands aus dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs abzüglich seines Restwertes i.R.e. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall; Notwendigkeit der Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit bei der Ersatzbeschaffung als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7; BGB § 249; BGB § 823
Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwands aus dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs abzüglich seines Restwertes i.R.e. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall; Notwendigkeit der Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit bei der Ersatzbeschaffung als ...
Verfahrensgang
- AG Mayen, 27.09.2011 - 2a C 1042/09
- LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Auszug aus LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Nach diesen Grundsätzen leistet der Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGHZ 163, 362, 366; BGH, VersR 2010, 963, 964).Es liegen auch keine besonderen Umstände vor, die der Klägerin unter dem Blickwinkel der ihr gemäß § 254 Abs. 2 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht Veranlassung hätten geben können, trotz des gutachterlich ermittelten Restwertes günstigere Verwertungsmöglichkeiten wahrzunehmen (vgl. BGH, VersR 2010, 963, 964).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Der Geschädigte muss daher im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten den wirtschaftlichsten Weg wählen - sog. "subjektbezogene Schadensbetrachtung" - (BGHZ 132, 373, 376 f.; 143, 189, 193).Dabei kann dahinstehen, ob das verbindliche Kaufangebot überhaupt den Anforderungen entsprach, unter denen die Klägerin dieses zur Geringhaltung des Schadens hätte annehmen müssen (vgl. BGHZ 143, 189, 194 ff.).
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Ein Geschädigter ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte (…vgl. BGHZ 143, a.a.O.; 163, 362, 365 f.).Nach diesen Grundsätzen leistet der Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGHZ 163, 362, 366; BGH, VersR 2010, 963, 964).
- BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Ist dem Geschädigten tatsächlich keine Nutzung entgangen, z. B. weil er das unreparierte Fahrzeug weiterbenutzt, scheidet ein Entschädigungsanspruch gegen den Unfallverursacher aus (BGHZ 66, 239, 249 f.;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 12 StVG , Rn. 42 m.w.N.). - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Der Geschädigte muss daher im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten den wirtschaftlichsten Weg wählen - sog. "subjektbezogene Schadensbetrachtung" - (BGHZ 132, 373, 376 f.; 143, 189, 193). - OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit …
Auszug aus LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Dieses Verhalten kann unter Beachtung des Empfängerhorizontes nur dahin verstanden werden, dass sich die Beklagtenseite bezüglich ihrer Ersatzverpflichtung in der Weise bewusst festgelegt hat, dass die Haftungsfrage im Umfang des gezahlten Betrages abschließend geklärt sein sollte (vgl. OLGR Frankfurt 2009, 362). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Nutzungsausfallentschädigung kann nach gefestigter Rechtsprechung nicht auf einer abstrakten Basis, sondern nur im Falle eines tatsächlich fühlbaren Nutzungsausfalls gewährt werden (BGHZ 40, 345, 348 ff.; BGHZ 45, 212, 219). - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus LG Koblenz, 23.08.2012 - 14 S 175/11
Nutzungsausfallentschädigung kann nach gefestigter Rechtsprechung nicht auf einer abstrakten Basis, sondern nur im Falle eines tatsächlich fühlbaren Nutzungsausfalls gewährt werden (BGHZ 40, 345, 348 ff.; BGHZ 45, 212, 219).